Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung ist zuständig für die Genehmigung des Budgets und der Jahresrechnung. Sie erlässt und ändert die Kirchgemeindeordnung und die Dienst- und Gehaltsordnung für das Kirchgemeindepersonal. Weiter genehmigt sie einmalige oder wiederkehrende Kredite, welche die Kompetenz des Kirchgemeinderates überschreitet. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde.
In der Regel findet die Versammlung zwei Mal jährlich, im Juni und November statt. Die Einladung zur Kirchgemeindeversammlung erfolgt über das offizielle Publikationsorgan der Kirchgemeinde, den „Stadtanzeiger Grenchen“. Der Kirchgemeinderat kann zu zusätzlichen ausserordentlichen Versammlungen einladen.
Die Daten der nächsten Kirchgemeindeversammlungen finden Sie unter der Rubrik Aktuelles/Veranstaltungen.